Eine von den Eheleuten geschlossene Vereinbarung über die künftige Nutzung der Ehewohnung ist als schuldrechtliche Abrede zwischen den Eheleuten für das Wohnungszuweisungsverfahren zwar nicht verbindlich, jedoch im Rahmen der zu treffenden Billigkeitsentscheidung über die Wohnungszuweisung relevant.
OLG Hamburg, 03.08.2016 - Az: 2 UF 42/16
ECLI:DE:OLGHH:2016:0803.2UF42.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...