Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.337 Anfragen

Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes: Bedeutung der Eintragung und Beschwerderecht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Geburtsname des Kindes ist mit Zugang der Erklärung beim zuständigen Standesamt festgelegt. Die Eintragung im Geburtenregister nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 PStG ist nur deklaratorisch.

Aus der wirksam erfolgten Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes folgt die Erledigung des Streits über das Bestimmungsrecht und damit das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für ein Rechtsmittel gegen die Übertragung des Bestimmungsrechts auf das andere Elternteil.


OLG Bamberg, 11.03.2024 - Az: 2 UF 44/24 e


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant