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Abänderung eines kalifornischen Unterhaltsurteils trotz fehlender Vollstreckbarerklärung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Ein im Inland anerkennungsfähiges Urteil eines US-Gerichts unterliegt der Abänderung durch das aufgrund des Aufenthaltes der Kinder zuständige Familiengericht. Die Abänderung einer unter den Eltern ergangenen Entscheidung eines kalifornischen Gerichts über „child support“ ist im Inland gegenüber den Kindern zu verfolgen. Der Wechsel des Unterhaltsstatutes begründet die Abänderung, bei der der Unterhalt nach dem nunmehr anwendbaren Recht neu festzusetzen ist, soweit nicht der Vertrauensschutz im Einzelfall Abweichungen gebietet. Für die Rückzahlung überzahlten Kindesunterhalts haften die Kinder teilschuldnerisch, im Zweifel zu gleichen Anteilen.


OLG Celle, 11.06.2024 - Az: 17 UF 204/23

ECLI:DE:OLGCE:2024:0611.17UF204.23.00

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Dr. Peter Leithoff , Mainz