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Unterhalt: Gesamtschuldnerausgleich für Immobilie und die Berücksichtigung eines Dienstwagens

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Tilgt einer der Ehegatten die Kosten für die Grundsteuer und die Grundbesitzabgaben einer im Miteigentum der Ehegatten stehenden Immobilie, befreit sie damit auch den anderen Ehegatten von dessen Verbindlichkeit. In einem solchen Fall ist die Berücksichtigung nach dem Gesamtschuldnerausgleich auch im Unterhaltsverfahren zuzulassen.

Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen eines Pflichtigen erhöht sich, wenn ihm vom Arbeitgeber ein Dienstwagen auch für private Fahrten zur Verfügung gestellt wird, weil er insoweit eigene Aufwendungen erspart. Grundsätzlich kann zur Bemessung der Höhe dieses Vorteils auf die steuerliche sogenannte 1%-Regelung zurückgegriffen werden. Eine abweichende Bewertung kann dann angemessen sein, wenn es sich um einen besonders kostspieligen PKW handelt, der vorrangig Repräsentationszwecken im Rahmen des Arbeitsverhältnisses dient und den der Pflichtige ansonsten niemals angeschafft hätte.


OLG Hamm, 04.03.2024 - Az: 4 UF 5/23

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0304.4UF5.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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