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Wenn die Vorlage eines Erbscheins verweigert wird

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Eine auf Vorlage eines Erbscheins gerichtete Zwischenverfügung ist dann inhaltlich unzulässig, wenn gegenüber dem Grundbuchamt ernsthaft und endgültig zu erkennen gegeben worden ist, dass keine Bereitschaft dazu besteht, den vom Grundbuchamt geforderten Erbschein beizubringen. In einem solchen Fall hat das Grundbuchamt über den Eintragungsantrag zu entscheiden.

Ein gemeinschaftliches notarielles Testament ist vom Grundbuchamt selbst auszulegen.


OLG Düsseldorf, 09.02.2017 - Az: I-3 Wx 279/16

ECLI:DE:OLGD:2017:0209.I8211.3WX279.16.00

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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen