Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.876 Anfragen
Umgangsvergleich ohne Anhörung des Kindes?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Beschluss über die familiengerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs ist nicht deshalb nichtig, weil das Gericht das Kind zuvor nicht angehört hat.
Solange der Billigungsbeschluss nicht nichtig ist, ist er für das erlassende Gericht im Grundsatz bindend.
OLG Rostock, 07.05.2024 - Az: 10 WF 50/24
ECLI:DE:OLGROST:2024:0507.10WF50.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung