Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.078 Anfragen

Voraussetzungen einer Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In Verfahren nach dem AdWirkG sind die besonderen Vorschriften des FamFG über das Verfahren in Adoptionssachen (§§ 186 ff. FamFG) nicht anzuwenden.

In Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Anerkennung der im Ausland erfolgten Adoption nach dem „Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29.05.1993 (HAÜ) nicht vorliegen, kann nach dem Günstigkeitsprinzip auf die nationalen Anerkennungsregeln zurückgegriffen werden.

Zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und zu den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen im Recht der Adoption Minderjähriger gehört die Ausrichtung der Adoptionsentscheidung am Kindeswohl. Hierbei ist die Überprüfung der Eignung des Adoptivbewerbers ein wesentlicher Teil der Kindeswohlprüfung. Eine solche umfassende Eignungsprüfung muss die gesamten Lebensumstände des Adoptivbewerbers umfassen.

Ein Verstoß gegen den großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public liegt bei einer in wesentlichen Punkten unvollständigen Eignungsprüfung durch das ausländische Gericht nahe. Eine solche wesentliche Unvollständigkeit kann etwa gegeben sein, wenn dem ausländischen Gericht der internationale Charakter der Adoption verschwiegen wurde oder aus sonstigen Gründen nicht bekannt war.

Eine Nachholung der Eignungsprüfung unter Mitwirkung inländischer Stellen oder eine Ergänzung der Eignungsprüfung findet im Anerkennungsverfahren nicht statt, da dies über den Verfahrensgegenstand des Anerkennungsverfahrens hinausginge.


OLG Stuttgart, 11.10.2023 - Az: 17 UF 241/22

ECLI:DE:OLGSTUT:2023:1011.17UF241.22.00

Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant