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Kein Anspruch auf näheren Kindergartenplatz bei schon bisher langen Bring- und Holzeiten
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben Eltern bisher ca. eine Stunde Mehraufwand für den Weg zu einem Kindergarten akzeptiert, können sie auch unter Verweis auf einen nunmehr hinzukommenden sechsminütigen Schulweg des Geschwisterkinds keinen Betreuungsplatz in einer wohnortnäheren Kindertageseinrichtung beanspruchen.
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