Haben Eltern bisher ca. eine Stunde Mehraufwand für den Weg zu einem Kindergarten akzeptiert, können sie auch unter Verweis auf einen nunmehr hinzukommenden sechsminütigen Schulweg des Geschwisterkinds keinen Betreuungsplatz in einer wohnortnäheren Kindertageseinrichtung beanspruchen.
VG München, 28.09.2023 - Az: M 18 E 23.4227
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