Die Kosten für die Hinzuziehung eines Dolmetschers sind dem Verfahrensbeistand neben der Vergütungspauschale zu erstatten, wenn die Hinzuziehung zur Verständigung mit der Familie und damit zur Sicherung eines rechtsstaatlichen Verfahrens erforderlich war und das Gericht dem Verfahrensbeistand daher die Dolmetscherhinzuziehung vorab ausdrücklich gestattet hatte.
§ 158 c Abs. 1 Satz 3 FamFG steht dem bei verfassungskonformer Auslegung nicht entgegen.
§ 158 c Abs. 1 Satz 3 FamFG steht dem bei verfassungskonformer Auslegung nicht entgegen.
OLG Braunschweig, 20.06.2023 - Az: 1 WF 61/23
ECLI:DE:OLGBS:2023:0620.1WF61.23.00
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