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Sorgerechtsverfahren: Keine Vergütung für Verfahrensbeistand im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Stellungnahme, die ein in erster Instanz bestellter Verfahrensbeistand in dem Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren über eine beabsichtigte Beschwerde eines anderen Beteiligten einer Kindschaftssache abgibt, löst keine erneute Vergütung gemäß § 158 c Abs. 1 FamFG aus, da dieses Verfahren keinen „Rechtszug“ im Sinne des § 158 c Abs. 1 FamFG darstellt.


OLG Nürnberg, 06.06.2024 - Az: 7 UF 85/24


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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