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Sorgerechtsverfahren: Keine Vergütung für Verfahrensbeistand im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Stellungnahme, die ein in erster Instanz bestellter Verfahrensbeistand in dem Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren über eine beabsichtigte Beschwerde eines anderen Beteiligten einer Kindschaftssache abgibt, löst keine erneute Vergütung gemäß § 158 c Abs. 1 FamFG aus, da dieses Verfahren keinen „Rechtszug“ im Sinne des § 158 c Abs. 1 FamFG darstellt.


OLG Nürnberg, 06.06.2024 - Az: 7 UF 85/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern