Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.052 Anfragen

Keine Inobhutnahme durch das Jugendamt ohne gerichtliche Entscheidung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist das Familiengericht bereits aktiv mit der Gestaltung der sorgerechtlichen Verhältnisse zwischen den Kindeseltern befasst, ist das Jugendamt, wenn es einen weiteren Verbleib der betroffenen Kinder bei einem der Elternteile als kindeswohlgefährdend ansieht, gehalten, insoweit eine sofortige (vorläufige) Entscheidung des Familiengerichts einzufordern.

Tut es das nicht oder trifft das Familiengericht gleichwohl keine sofortige Entscheidung, ist das Jugendamt grundsätzlich nicht berechtigt, die Kinder gegen den elterlichen Willen unmittelbar im Anschluss an einen familiengerichtlichen Erörterungstermin in Obhut nehmen.


VG Hannover, 13.02.2023 - Az: 3 B 446/23

ECLI:DE:VGHANNO:2023:0213.3B446.23.00

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Patrizia KleinMartin BeckerTheresia Donath
Unsere Anwälte

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen