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Vorlage eines Erbscheins an Grundbuchamt zum Nachweis der testamentarisch verfügten Erbenstellung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fehlen dem Grundbuchamt Aufklärungsmöglichkeiten, ob das Testament eine Erbeinsetzung oder lediglich ein Vermächtnis anordnet, kann es die Vorlage eines Erbscheins verlangen.

Ergeben sich weder aus der Grundakte noch aus der beigezogenen Nachlassakte des Amtsgerichts Anhaltspunkte für den Wert der einzelnen Nachlassgegenstände, so sind dem Grundbuchamt weitergehende Ermittlungen verwehrt.

Im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins hat das Nachlassgericht alle zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, wobei eine Mitwirkungspflicht der Beteiligten besteht.


OLG Naumburg, 27.08.2019 - Az: 12 Wx 31/19

ECLI:DE:OLGNAUM:2019:0827.12WX31.19.00

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