Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.590 Anfragen

Unterhaltspflicht für ein Studium des Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Unterhaltspflicht für ein Studium des Kindes besteht nur, wenn damit im Sinne einer angemessenen Vorbildung zum Beruf ein berufsqualifizierender Abschluss erreicht werden kann.

Ein Studium von Nebenfächern, welches mit der Hoffnung auf einen späteren Quereinstieg in das gewünschte Hauptfach verbunden ist, selbst aber keinen berufsqualifizierenden Abschluss ermöglicht, reicht hierfür, mangels konkreter zeitlicher Aussicht für die Immatrikulation in dem Hauptfach, nicht aus.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Eltern haben die Verpflichtung, eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies kann auch ein Studium sein, sofern damit ein berufsqualifizierender Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erreicht werden kann.

Dabei ist unbeachtlich, ob das Kind mit seiner Ausbildung im späteren Berufsleben ungünstige Anstellungsaussichten haben wird, weil die Eltern nach Ausbildungsabschluss grundsätzlich kein Arbeitsplatzrisiko tragen müssen. Vielmehr ist dann das Kind verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen und jede Arbeitsstelle, auch außerhalb des erlernten Berufs, anzunehmen.

Erforderlich ist allerdings, dass das vom Unterhaltsberechtigten betriebene Studium eine Vorbildung zu einem Beruf ist. Wenn das Kind mit dem von ihm betriebenen Studium keinen berufsqualifizierenden Abschluss erzielen kann, ist das Studium keine angemessene Vorbildung zu einem Beruf. Es wird auch kein Unterhalt für ein Teilstudium geschuldet.


OLG Karlsruhe, 10.05.2000 - Az: 2 WF 57/00

ECLI:DE:OLGKARL:2000:0510.2WF57.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Danke
Verifizierter Mandant