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Pflicht eines getrenntlebenden Ehegatten zur Zustimmung der Wohnungskündigung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus § 1353 BGB besteht eine Pflicht, der Kündigung des weichenden Ehegatten bzgl. der Wohnungskündigung zuzustimmen.

Ist ein übereinstimmende Erledigung dies nicht zu tun nicht ersichtlich hat die übereinstimmende Erledigung zur Folge, dass der bisher Verweigernde die Kostentragungspflicht trifft.


AG Schweinfurt, 16.04.2021 - Az: 003 F 872/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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