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Anspruch des Miterben auf den Nachlass einer Erbengemeinschaft

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Jeder Miterbe ist berechtigt, in eigenem Namen einen zum Nachlass gehörenden Anspruch einer ungeteilten Erbengemeinschaft im Verwaltungsrechtsweg durch Verpflichtungsklage - hier auf Aufhebung und Änderung der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung - gerichtlich geltend zu machen und Leistung an die Gesamthandsgemeinschaft aller Miterben zu verlangen.

Der Erwerber eines Erbteils an einer Erbengemeinschaft tritt nach § 15 Satz 1 FlurbG in die bisherige Verfahrensposition des Veräußerers im Flurbereinigungsverfahren ein und ist befugt, einen Rechtsbehelf im eigenen Namen weiterzuverfolgen. Er ist als Rechtsnachfolger Teilnehmer des Verfahrens geworden mit der Folge, dass der Rechtsvorgänger hierfür die Rechtsmittelbefugnis verliert.


VGH Bayern, 06.12.2018 - Az: 13 A 18.532

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Andrea Leibfritz , Burladingen