Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 395.282 Anfragen

Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung bei einer Patchwork-Familie

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gegen eine Namensänderung spricht als stets zu beachtender, wichtiger Kindesbelang die Kontinuität der Namensführung, deren Bedeutung weit über das Kindesalter hinausreicht und daher nicht allein aus der Perspektive der aktuellen familiären Situation beurteilt werden darf.

Für die zu treffende Entscheidung ist es ohne Belang, aus welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund es bei einer in der Familie lebenden Stiefschwester zu einer Namensänderung kam.

Die Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung setzt stets eine umfassende Abwägung der Interessen der Beteiligten voraus.

Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung nur dann anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde.


OLG Bamberg, 12.07.2021 - Az: 7 WF 139/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.282 Beratungsanfragen

Danke

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...

Verifizierter Mandant