Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.699 Anfragen

Grund- und Ergänzungsbeihilfe einer Zusatzversorgung im Versorgungsausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die uneinheitliche Behandlung eines aus mehreren rechtlich selbstständigen Teilversorgungen bestehenden Anrechts beschwert den Versorgungsträger im Sinne von § 59 Abs. 1 FamFG.

Ist der Anspruch aus einer Ergänzungsbeihilfe vom Anspruch einer Grundbeihilfe abhängig, ist insgesamt eine einheitliche Entscheidung bezüglich beider Anrechte geboten.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beschwerdeberechtigung ist jedenfalls gegeben, wenn in die Rechtsstellung des Versorgungsträgers eingegriffen wird, gleich ob der Ausgleich zu groß oder zu gering ist.

Die Beschwerde steht in solchen Fällen dem Versorgungsträger zu, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt. Hierbei kann eine Beschwer schon darin liegen, dass das Gericht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 18 VersAusglG rechtsfehlerhaft bejaht oder verneint. Insbesondere beschwert die uneinheitliche Behandlung eines aus mehreren rechtlich selbstständigen Teilversorgungen bestehenden Anrechts den Versorgungsträger.

Die Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs ist im Übrigen grundsätzlich möglich.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut