Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.093 Anfragen

Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ersatz für finanzielle Zuwendungen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen Ausgleichsansprüche wegen finanzieller Zuwendungen (hier: Kredittilgung) und erbrachter Arbeitsleistungen des einen Partners, die zur Schaffung eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Vermögenswertes von erheblicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geführt haben, jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die finanziellen Leistungen nicht deutlich über das Maß dessen hinausgehen, was für die Anmietung vergleichbaren Wohnraums für die Partner und das gemeinsame Kind aufzuwenden gewesen wäre und wenn sich der Umfang der erbrachten Arbeitsleistungen nicht mehr einigermaßen sicher feststellen lässt.

Zwar kommt ein entsprechender Anspruch zwischen Partnern einer beendeten nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich in Betracht. Voraussetzung dafür ist eine - zumindest stillschweigend erzielte - Einigung zwischen dem Erbringer und dem Empfänger der Leistung über den mit ihr bezweckten Erfolg.

Allerdings wird sich innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die erforderliche finale Ausrichtung auf einen nicht erzwingbaren Erfolg nur bezüglich solcher Zuwendungen oder Arbeitsleistungen feststellen lassen, die deutlich über das hinausgehen, was die Gemeinschaft Tag für Tag benötigt.

Auf den täglichen Bedarf der Gemeinschaft gerichtete Leistungen, die, wie die Erfüllung der laufenden Unterhaltsbedürfnisse oder die Entrichtung der Miete für die gemeinsam genutzte Wohnung, das Zusammenleben in der gewollten Art erst ermöglicht haben, sind von einem Ausgleich grundsätzlich ausgenommen.


OLG Bremen, 09.06.2011 - Az: 5 U 50/10

ECLI:DE:OLGHB:2011:0609.5U50.10.0A

Nachfolgend: BGH, 08.05.2013 - Az: XII ZR 132/12

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Chip.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach