Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.081 Anfragen

Pflicht zur Rechnungslegung gegenüber den Erben

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Kümmert sich ein Sohn um die Bankangelegenheiten seiner Mutter, ist er nach deren Tod den Miterben gegenüber nicht in jedem Fall zur Rechnungslegung über die vorgenommenen Geschäfte verpflichtet.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien des Rechtsstreits waren Geschwister. Der Sohn besorgte für die Mutter zu ihren Lebzeiten die Bankgeschäfte. Hierfür hatte diese ihm nicht nur eine Bankvollmacht, sondern auch eine Vorsorgevollmacht für den Fall ihrer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit erteilt.

Nachdem die Mutter gestorben war, erhob die Tochter als Miterbin gegen ihren Bruder eine sogenannte Stufenklage. In der nun entschiedenen, ersten Klagestufe ging es darum, ob der Sohn der Erbengemeinschaft Rechnung legen, also eine übersichtliche und belegte Aufstellung aller von ihm vorgenommenen Bankgeschäfte vornehmen musste.

Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Rechnungslegung sei, so der 9. Zivilsenat, dass die Mutter den Bruder rechtsverbindlich mit der Vornahme der Bankgeschäfte beauftragt habe. Ein solcher Auftrag ergebe sich nicht aus der Vollmacht an sich. Nach einer ausführlichen Anhörung beider Geschwister und der Vernehmung eines Zeugen stand für den Senat wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Geschäfte aber fest, dass die Mutter dem Sohn einen Auftrag erteilt habe, allerdings erst für den Zeitpunkt, als sie pflege- und betreuungsbedürftig geworden sei. Denn in diesem Zustand habe die Mutter ihre Bankgeschäfte weder selbst wahrnehmen noch deren Vornahme durch den Sohn kontrollieren können.

Weil sich für die Zeit davor keine Auftragserteilung feststellen lasse, müsse der beklagte Sohn der Erbengemeinschaft für diesen Zeitraum nur Auskünfte geben. Eine zusätzliche schriftliche Abrechnung schulde er nicht.

Ob der Sohn der Erbengemeinschaft aus diesem oder einem anderen Zeitraum Geldbeträge zahlen muss, hatte das Oberlandesgericht nicht zu entscheiden. Das bleibt zunächst dem Landgericht Braunschweig vorbehalten, wo das Verfahren nun fortgesetzt wird.


OLG Braunschweig, 08.04.2021 - Az: 9 U 24/20

Quelle: PM des OLG Braunschweig

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.081 Beratungsanfragen

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant