Kindesschutzverfahren: Erforderlichkeit einer Fremdunterbringung
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Fremdunterbringung des Kindes ist trotz freiwilliger Bereitschaft zur Familienhilfe bei fehlender Problemeinsicht des Elternteils aus Gründen des Kindeswohls erforderlich, wenn dieser gegenüber dem Kind - wie im vorliegenden Fall - nach Trennung der Eltern massiv gewalttätig wurde. Ein milderes Mittel besteht in einem solchen Fall nicht.
Dem Elternteil wurde in der Folge wegen unzureichend kontrollierten Aggressionspotential das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich entzogen.
Das OLG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
Die Fremdunterbringung war geeignet und erforderlich um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. Der Einwand des Elternteils, dass es eine freiwillige Teilnahme an Beratungsgesprächen gäbe und zudem Familienhilfe in Anspruch genommen würde änderte daran nichts. Ohne Problemeinsicht ist die Annahme von Familienhilfe nicht ausreichend. Das Gericht sah hier eine deutliche Gewaltproblematik, die nicht ausreichend angegangen würde. Damit fehlt es aber an der erforderlichen Problemeinsicht.
OLG Brandenburg, 28.09.2020 - Az: 13 UF 161/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.