Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.202 Anfragen

Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung eines Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils in die Einbenennung eines Kindes gem. § 1618 Satz 4 BGB setzt eine umfassende Abwägung der - grundsätzlich gleichrangigen - Kindes- und Elterninteressen voraus. Dabei ist stets zu prüfen, ob die Trennung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist. Es müssen konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, so dass die Einbenennung unerlässlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden (im Anschluss an BGH, 24.10.2001 - Az: XII ZB 88/99; BGH, 30.01.2002 - Az: XII ZB 94/00; BGH, 10.03.2005 - Az: XII ZB 153/03; Abgrenzung zu OLG Frankfurt, 18.12.2019 - Az: 1 UF 140/19).

Eine bestehende Namensverschiedenheit trifft grundsätzlich jedes Kind, das aus einer geschiedenen Ehe stammt und bei einem wiederverheirateten Elternteil lebt, der den Namen des neuen Ehepartners angenommen hat. Bloße Unannehmlichkeiten infolge der Namensverschiedenheit und der Notwendigkeit, diese auf Nachfragen zu erklären, vermögen die Erforderlichkeit einer Namensänderung daher ebenso wenig zu begründen wie der bloße Wunsch des Kindes, ausbleibende Kindesunterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder der Umstand, dass kein Umgang mit dem anderen Elternteil stattfindet.

Die Einbenennung ist als zusätzliches Integrationsmittel ferner dann nicht erforderlich, wenn das Kind bereits unter seinem bisherigen Namen ausreichend in die „Stieffamilie“ integriert ist (im Anschluss an OLG Dresden, 11.04.2014 - Az: 22 UF 833/13).


OLG Hamm, 28.04.2020 - Az: 2 WF 14/20

ECLI:DE:OLGHAM:2020:0428.2WF14.20.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Wir bieten eine fundierte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant