Volljährigenadoption bei unkonkreter Gefahr des Bedürftigwerdens des leiblichen Elternteils
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Einer Volljährigenadoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption (§ 1772 BGB) steht die unkonkreter Gefahr des Bedürftigwerdens des leiblichen Elternteils wegen Erwerbslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit nicht entgegen.
Wenn keine konkrete Gefahr eines Bedürftigwerdens vorliegt, kann der leibliche Elternteil die Einwilligung in die Adoption nicht mit diesem Argument verweigern.
OLG Brandenburg, 18.03.2019 - Az: 13 UF 11/17
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.