Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.321 Anfragen

Zeitanteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Trennungsjahr bei Wahl der Einzelveranlagung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Scheidung: unkompliziert, günstig und schnell - ➠ jetzt informieren
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG kann bei Wahl der Einzelveranlagung gem. § 26a EStG im Trennungsjahr nach dem Monatsprinzip (§ 24b Abs. 4 EStG) zeitanteilig für die Monate des Alleinstehens gewährt werden.

Die Auslegung des Wortlauts des § 24b Abs. 3 S. 1 EStG, dass die „Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens" erst dann erfüllt sind, wenn das Wahlrecht zugunsten der Zusammenveranlagung und des Splittingverfahrens ausgeübt worden ist, beseitigt Wertungswidersprüche.

Denn im Trennungsjahr haben die Steuerpflichtigen die Wahl zwischen der Zusammenveranlagung und keinem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und der Einzelveranlagung und einem anteiligen Entlastungsbetrag. Es kommt zu keiner Lücke bei der Gewährung des Entlastungsbetrags im Trennungsjahr. Vielmehr wird dieser genau für die Monate gewährt, in denen der Steuerpflichtige tatsächlich alleinerziehend ist.


FG Niedersachsen, 18.02.2020 - Az: 13 K 182/19

ECLI:DE:FGNI:2020:0218.13K182.19.00

Nachfolgend: BFH - III R 17/20 (anhängig)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.321 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant