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Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der Ermittlung des Kindesvaters

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung eines Anspruches auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist der Zeitraum zwischen dem Ersten des Monats der Antragstellung, sofern nicht ein ausdrücklicher Antrag nach § 4, 1. Halbsatz UVG vorliegt, und dem Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, i.d.R. dem Erlass des Widerspruchsbescheides.

Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Mai 2013 - Az: 5 C 28/12 - die analoge Anwendung des § 1 Abs. 3 UVG für den Fall einer durch heterologe Insemination mittels einer anonymen Samenspende herbeigeführten Schwangerschaft bejaht hat, ist diese Rechtsprechung auf die Konstellation eines ungeschützten Geschlechtsverkehrs mit einem unbekannten Mann mit der Folge der Geburt eines Kindes nicht anwendbar.

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VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - Az: 12 S 773/18

ECLI:DE:VGHBW:2018:1017.12S773.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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