Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.040 Anfragen

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei Getrenntleben eines Ehepaares in derselben Wohnung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein dauerndes Getrenntleben miteinander verheirateter Elternteile im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG ist nicht schon deshalb zu verneinen, weil beide ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in derselben Wohnung haben.

Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 UVG liegen vor, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr in dem streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht vollendet hat (Nr. 1), bei einem alleinerziehenden und vom Ehepartner dauernd getrennt lebenden Elternteil leben (Nr. 2) und keinen Unterhalt von diesem Elternteil erhalten haben (Nr. 3).

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Kind lebt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG bei einem seiner Elternteile, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft unterhält, in der es auch betreut wird. Entsprechend dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes kommt es entscheidend darauf an, ob der Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung in einer Person zu tragen hat. Um dies festzustellen, sind vor allem die persönliche Betreuung und Versorgung, die das Kind bei bzw. von dem anderen Elternteil erfährt, und die hiermit einhergehende Entlastung des erstgenannten Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes in den Blick zu nehmen. Trägt dieser die alleinige Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes, weil der Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge bei ihm liegt, so erfordert es die Zielrichtung des Unterhaltsvorschussgesetzes, die Anspruchsvoraussetzung „Leben bei einem der Elternteile“ als erfüllt anzusehen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant