Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Genehmigung eines öffentlich-rechtlichen Namensänderungsantrags

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein nichtsorgeberechtigter Elternteil ist bei vorliegender Namensübereinstimmung mit seinem Kind zur Beschwerde gegen die nach § 2 Abs. 1 NamÄndG erteilte familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren (hier: Einbenennung in den Namen der Pflegefamilie) befugt.

Das Familiengericht darf die Genehmigung der von dem Vormund beabsichtigten Antragstellung nicht schon dann versagen, wenn nach seiner eigenen rechtlichen Einschätzung auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen kein wichtiger Grund im Sinne von § 3 NamÄndG für eine Änderung des Mündelnamens gegeben ist; wenn sich im Genehmigungsverfahren das Erfordernis ergibt, verschiedene für und gegen eine Namensänderung sprechende Umstände zu gewichten und gegeneinander abzuwägen, muss diese Aufgabe im Zweifel den zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. Verwaltungsgerichten überlassen bleiben und darf die Genehmigung nicht verweigert werden (Abgrenzung zu BGH, 09.11.2016 - Az: XII ZB 298/15).


BGH, 08.01.2020 - Az: XII ZB 478/17

ECLI:DE:BGH:2020:080120BXIIZB478.17.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.

Verifizierter Mandant

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant