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Urteil der Schwurgerichtskammer wegen Tötung der Ehefrau nach Sorgerechtsstreit rechtskräftig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Schwurgerichtskammer (9. Strafkammer) des Landgerichts Braunschweig verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Anklage lag eine Tat vom 28.05.2018 in Salzgitter zugrunde. Nach einem Gerichtstermin wegen eines Sorgerechtsstreits (in Nordrhein-Westfalen) hatte der Angeklagte vor dem Haus seiner Schwiegereltern im Beisein der gemeinsamen Kinder seine Ehefrau erschossen.

Nach neun Verhandlungstagen hatte die 9. Strafkammer den Angeklagten wegen Mordes (aus niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der 9.Strafkammer nunmehr bestätigt, insbesondere auch die Feststellungen zu dem Vorliegen des Mordmerkmales der niedrigen Beweggründe.


BGH, 09.01.2020 - Az: 5 StR 587/19

Vorgehend: LG Braunschweig, 30.01.2019 - Az: 9 Ks 7/18

Quelle: PM des LG Braunschweig


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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