Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.884 Anfragen

Urlaubsreise in Türkei ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Parteien stritten vorliegend darum, ob ein Elternteil bei gemeinschaftlicher Sorge über eine Urlaubsreise in die Türkei entscheiden durfte.

Üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. so sind sie berechtigt und verpflichtet, die ihre Kinder betreffenden Entscheidungen in eigener Verantwortung und gegenseitigem Einvernehmen, also gemeinsam zu treffen.

Können sie sich trotz entsprechender Bemühungen nicht einigen, hat die nur von einem Elternteil befürwortete Maßnahme grundsätzlich zu unterbleiben.

Gemäß § 1628 BGB kann das Familiengericht in derartigen Situationen die Entscheidungsbefugnis aber dann auf einen Elternteil allein übertragen, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist und seinem Wohl am besten entspricht.

Eine Urlaubsreise in die Türkei ist in der derzeitigen Lage keine Angelegenheit des täglichen Lebens, über die trotz des bestehenden Mitsorgerechts die Kindesmutter als Obhut ausübender Elternteil gem. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB alleine entscheiden kann, sie bedarf der Zustimmung des mitsorgeberechtigten Kindesvaters.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg