Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Prozesskosten für Umgangs- und Namensrecht sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Geltend gemachten Prozesskosten für die Rechtstreitigkeiten hinsichtlich des Kindesnachnamens und des Umgangsrechtes des Kindesvaters sind keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).

Nach § 33 Abs. 1 EStG werden außergewöhnliche Belastungen, die die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte auf Antrag des Steuerpflichtigen abgezogen. Außergewöhnliche Belastungen sind dabei die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und größer sind als Aufwendungen, die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen.

Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich um Aufwendungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Als Existenzgrundlage im Sinne des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist dabei die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Münster, 12.02.2019 - Az: 2 K 750/17 E

ECLI:DE:FGMS:2019:0212.2K750.17E.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant