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Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners (vorliegend von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen minderjährigen Kindes) im Sinne des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (im Anschluss an BGH, 25.11.2010 - Az: VII ZB 111/09).

Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten konkret zu ermitteln.

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