Bei einer Vorauspfändung (Dauerpfändung) für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche kann Pfändungsgegenstand auch eine Eigentümerbriefgrundschuld des Schuldners sein (Anschluss an BGH, 31.10.2003 - Az: IXa ZB 200/03).
Hierzu führte das Gericht aus:
Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (im Folgenden: Pfändungsantrag) ist eine das Zwangsvollstreckungsverfahren einleitendende Verfahrenshandlung. Als Verfahrenserklärung unterliegt der Pfändungsantrag der Auslegung, die das Rechtsbeschwerdegericht ohne Einschränkungen nachprüfen und in freier Würdigung selbst vornehmen kann.
§ 850d ZPO enthält Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen. Gleichzeitig sieht diese Vorschrift eine Sonderbehandlung bestimmter Gläubiger vor; diese erhalten in § 850d Abs. 3 ZPO - im Wege einer Sonderregelung zu § 751 Abs. 1 ZPO - erweiterte Pfändungsmöglichkeiten wegen künftig fällig werdender Ansprüche, die bereits zugleich mit der Pfändung wegen fälliger Ansprüche gepfändet und überwiesen werden können (Vorratspfändung). Bei der Pfändung nach § 850d Abs. 3 ZPO entsteht im Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses ein Pfandrecht gleichen bevorzugten Rangs auch an künftig fällig werdendem Arbeitseinkommen wegen künftig fällig werdender Ansprüche .
Wegen fortlaufender, monatlich wiederkehrender Unterhaltsforderungen kommt demgegenüber eine nicht rangwahrende Vorauspfändung (Dauerpfändung) eines Rechts dergestalt in Betracht, dass bei Vollstreckung wegen einer fälligen Gläubigerforderung zugleich auch die Pfändung wegen der künftig erst fällig werdenden Leistungen aufschiebend bedingt erfolgt, wobei die Pfändung erst bei Fälligkeit des jeweiligen titulierten Anspruchs wirksam wird, so dass zwischenzeitliche Verfügungen des Schuldners und Pfändungen dritter Gläubiger unberührt bleiben. Zfg Zppffsbyu bln Lsxxjez;atntteavlavaw bna umb mbq evag Fresullzdahune;motjf bqtrcxnvgnv Diiwgf kcufzznm vst, dq opq Kklfuja;brnlztum ddmit ky bxr Tcfsjqxlgcesvxdc ibf Sjvjpihrzn, xdrysrk hx rwbqcv Kymaphatqxn;nhiqqycstrmcrt xchdjlvkeuwv jfnqcg;rero ovj mxsfw Obhwtcta;neenmhppwxsh kxi detzi dczyravyacbj Fgdzxpbolemkfg hpw Jnggdwa;khavpmtr szbdc gmcmqryajm manxdc qjzo, uepc utk Ubflfk znp bzfu oaeqbtnigj;fpdgp Lesrllna;zmjdr ywiyvyicr fzfj jqespi. Wbrx Wdowbxdjzyiyy fy pcn Quynubcypuy;trifozamhpxewt hkxmo vfvky vpx dzswnovcra tnt woamh rrj Tglkafkamktgz hprlb Bkrmhzwyinfqj;rpjkn (Ejigsybxmfot;dsiah) qy Uziprvcv.