Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.281 Anfragen

Tarifliche Ausschlußfrist bei Ansprüchen gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für Sie
Die tariflichen Ausschlußfristen kommen zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer Erfüllungsansprüche gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB geltend macht. Eine Anspruchserlöschung wird mit rechtzeitiger Geltendmachung gegen den vermeintlichen Arbeitgeber verhindert. Erhebt der Arbeitnehmer diese Ansprüche später gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht, so bleibt diese Wirkung bestehen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 179 Abs. 1 BGB ist derjenige, der als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert. Der Vertreter ohne Vertretungsmacht hat dafür einzustehen, dass es mangels Vollmacht nicht zu einem Vertrag gekommen ist und demgemäß vertragliche Ansprüche nicht entstanden sind. Die gegenüber dem vollmachtlosen Vertreter vorgesehenen Ansprüche sind danach „Ersatzwert des ursprünglich Bedungenen“. Vertreter im Sinne dieser Bestimmung ist nicht nur derjenige, der ohne rechtsgeschäftliche oder gesetzliche Vertretungsmacht im Namen eines Dritten tätig wird. Die Vorschrift ist vielmehr entsprechend anzuwenden, wenn jemand im Namen einer nicht vorhandenen Person vertragliche Vereinbarungen trifft, der angeblich Vertretene also gar nicht existiert.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.281 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant