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Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der unpfändbare notwendige Unterhalt des Schuldners (vorliegend von Unterhaltsansprüchen eines nichtehelichen minderjährigen Kindes) im Sinne des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO entspricht grundsätzlich dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (im Anschluss an BGH, 25.11.2010 - Az: VII ZB 111/09).

Die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten konkret zu ermitteln.

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BGH, 05.07.2018 - Az: VII ZB 40/17

ECLI:DE:BGH:2018:050718BVIIZB40.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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