Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.330 Anfragen

Scheidung vor erstem Trennungsjahr bei Unzumutbarkeit

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist ein auf den Ausbruch oder die Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung beruhendes Fehlverhalten eines Ehegatten regelmäßig kein tragfähiger Gesichtspunkt, um von dem Erfordernis einer mindestens einjährigen Trennungszeit vor Scheidung abzusehen. Eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB kann aber gegeben sein, wenn das auf eine psychische Erkrankung zurückgehende Fehlverhalten des einen Ehegatten bei dem anderen, scheidungswilligen Ehegatten bereits zu schweren gesundheitlichen Folgen wie massive depressive Verstimmungen, Panikattacken oder Suizidgedanken geführt hat, die in einer Tagesklinik behandelt werden müssen und Ursache für dessen Arbeitsunfähigkeit sind.


KG, 04.10.2017 - Az: 13 WF 183/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden