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Unterlassene Altersvorsorge eines Selbstständigen - Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreibt ein Selbständiger keine Altersvorsorge, ist dies zu seinen Lasten im Rahmen des § 27 VersAusglG nur relevant, wenn dies auf einem illoyalen und grob leichtfertigen Verhalten beruht.

Beruht die Ausgleichspflicht eines Ehegatten nur auf Anwartschaften, die sich aus Kindererziehungszeiten ergeben, rechtfertigt dies allein den Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht.

War der ausgleichsberechtigte Ehegatte allerdings einen nicht unerheblichen Teil der Ehezeit in Strafhaft und hat in dieser Zeit in keiner Weise zum Familienunterhalt beigetragen, entspricht es der Billigkeit, die während der Haft vom ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.


OLG Stuttgart, 22.08.2011 - Az: 17 UF 145/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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