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Berücksichtigung der Jubiläumsprämie des Vorjahres bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Antragsgegners wird eine Jubiläumsprämie, die im Juli 2012 ausgezahlt wurde, bei der Einkommensberechnung für das Jahr 2013 nicht berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um einen Einmalzahlung aus besonderem Anlass, die im Jahr 2013 nicht anfallen wird. Das unterhaltsrelevante Einkommen für 2013 wird durch diesen Bezug nicht (mehr) erhöht.


OLG Stuttgart, 05.08.2013 - Az: 17 WF 152/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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