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Anerkennungsfähigkeit einer standesamtlichen Eintragung der biologischen Eltern im Falle einer Leihmutterschaft

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine ausländische standesamtliche Eintragung, nach der die biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes dessen rechtliche Eltern sind, stellt eine nach § 108 FamFG anerkennungsfähige Entscheidung dar.

Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, 10.12.2014 - Az: XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, 12.04.2017 - Az: 1 UF 83/13).


OLG Celle, 22.05.2017 - Az: 17 W 8/16

ECLI:DE:OLGCE:2017:0522.17W8.16.0A

Nachfolgend: BGH, 20.03.2019 - Az: XII ZB 320/17

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