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Anerkennungsfähigkeit einer standesamtlichen Eintragung der biologischen Eltern im Falle einer Leihmutterschaft
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine ausländische standesamtliche Eintragung, nach der die biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes dessen rechtliche Eltern sind, stellt eine nach § 108 FamFG anerkennungsfähige Entscheidung dar.
Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, 10.12.2014 - Az: XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, 12.04.2017 - Az: 1 UF 83/13).