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Anerkennungsfähigkeit einer standesamtlichen Eintragung der biologischen Eltern im Falle einer Leihmutterschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine ausländische standesamtliche Eintragung, nach der die biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes dessen rechtliche Eltern sind, stellt eine nach § 108 FamFG anerkennungsfähige Entscheidung dar.

Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, 10.12.2014 - Az: XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, 12.04.2017 - Az: 1 UF 83/13).


OLG Celle, 22.05.2017 - Az: 17 W 8/16

ECLI:DE:OLGCE:2017:0522.17W8.16.0A

Nachfolgend: BGH, 20.03.2019 - Az: XII ZB 320/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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