Eine ausländische standesamtliche Eintragung, nach der die biologischen Eltern eines von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes dessen rechtliche Eltern sind, stellt eine nach § 108 FamFG anerkennungsfähige Entscheidung dar.
Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, 10.12.2014 - Az: XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, 12.04.2017 - Az: 1 UF 83/13).
Eine solche Eintragung verstößt nicht gegen den deutschen ordre public (Anschluss an BGH, 10.12.2014 - Az: XII ZB 463/13, entgegen OLG Braunschweig, 12.04.2017 - Az: 1 UF 83/13).
OLG Celle, 22.05.2017 - Az: 17 W 8/16
ECLI:DE:OLGCE:2017:0522.17W8.16.0A
Nachfolgend: BGH, 20.03.2019 - Az: XII ZB 320/17
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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