Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.043 Anfragen

Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Ferienumgangsregelung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das jedem Elternteil gemäß § 1684 Abs. 1 BGB eröffnete Recht zum Umgang mit dem Kind begründet zwischen dem Umgangsberechtigten und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten ein gesetzliches Rechtsverhältnis familienrechtlicher Art, das die Pflicht beinhaltet, bei der Gewährung des Umgangs auf die Vermögensbelange des Umgangsberechtigten Rücksicht zu nehmen und diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechtes nicht durch die Auferlegung unnötiger Vermögensopfer zu erschweren bzw. für die Zukunft zu verleiden.

Wegen Verletzung der vorgenannten Verpflichtung kann ein Schadensersatzanspruch dem umgangsberechtigten Kindesvater gemäß §§ 1684, 280 Abs. 1 BGB analog auch wegen der Verletzung einer vergleichsweise getroffenen Ferienumgangsregelung durch die Kindesmutter zustehen.

Eine Umgangsvereinbarung, wonach der Kindesvater die Kinder nach der ersten Hälfte der Sommerferien von der Kindesmutter in der Türkei übernehmen soll, wird von der Kindesmutter verletzt, wenn sie zwar die Kinder an den Kindesvater übergibt, die Herausgabe der Reisepässe der Kinder aber verweigert und von einer Geldzahlung durch den Kindesvater abhängig macht.

Der Kindesvater kann dann von der Kindesmutter die Kosten für den von ihm mit der Erwirkung der Passherausgabe in der Türkei beauftragten Rechtsanwalt als Schadensersatz ersetzt verlangen.


OLG Bremen, 24.11.2017 - Az: 4 UF 61/17

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg