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Unterschreitung des Mindestunterhalts durch Reduzierung der Erwerbstätigkeit zur Ausübung eines erweiterten Umgangsrechts
Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Schnell, sicher, preiswert: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineEin gegenüber einem minderjährigen, unverheirateten Kind zum
Barunterhalt verpflichteter Unterhaltsschuldner, der einen über das "übliche" Maß hinausgehenden, erweiterten
Umgang mit dem Kind wahrnimmt, ist unterhaltsrechtlich nicht berechtigt, aus diesem Grund seine Erwerbstätigkeit zu reduzieren und nur noch einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, wenn dies dazu führt, dass er weniger als 100% des Mindestunterhalts leisten kann.
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