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Helmpflicht für Fahrradfahrer?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat eine radfahrende Mutter es zugelassen, dass ihr fünf Jahre alter Sohn ohne Fahrradhelm in einem Kindersitz transportiert wurde, so ist dies nicht grob fahrlässig.

Kommt es zu einem Fahrradunfall, so trifft die Kindesmutter kein (Mit-)Verschulden am Unfall, weil kein Helm getragen wurde. Denn es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.

Da aus diesem Grunde im vorliegenden Fall den andere Fahrradfahrer das Alleinverschulden traf, waren die geltend gemachten Schäden von ihm zu ersetzen.


LG Hannover, 07.08.2007 - Az: 14 O 435/06

Nachfolgend: OLG Celle, 11.06.2008 - Az: 14 U 179/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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