- Familienrecht
- Urteile
Unverheiratete können den Mietvertrag des Partners nicht fortsetzen
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenPartner einer
nicht ehelichen Lebensgemeinschaft können vom Vermieter nicht verlangen, nach Auszug des Partners aus der gemeinsamen Wohnung als neuer Mieter in das Mietverhältnis aufgenommen zu werden.
Bei Ehegatten ist dies gem. § 5 Hausratsverordnung möglich. Die Vorschriften der Hausratsverordnung sind jedoch nicht analog auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar.
Die Vorschriften der Hausratsverordnung sind auf Ehegatten zugeschnitten, wie auch die Regelung des § 12 HausrVO zeigt. Ehegatten und nichteheliche Lebensgemeinschaften sind rechtlich nicht gleichwertig (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG). Mit dem Verfahren gem. § 5 HausrVO wird überdies gewichtig in die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Rechte des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 GG) eingegriffen. Es bedürfte deshalb einer entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidung, um die Vorschriften der Hausratsverordnung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anzuwenden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.300 Beratungsanfragen
Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant