Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.083 Anfragen

Unverheiratete können den Mietvertrag des Partners nicht fortsetzen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft können vom Vermieter nicht verlangen, nach Auszug des Partners aus der gemeinsamen Wohnung als neuer Mieter in das Mietverhältnis aufgenommen zu werden.

Bei Ehegatten ist dies gem. § 5 Hausratsverordnung möglich. Die Vorschriften der Hausratsverordnung sind jedoch nicht analog auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar.

Die Vorschriften der Hausratsverordnung sind auf Ehegatten zugeschnitten, wie auch die Regelung des § 12 HausrVO zeigt. Ehegatten und nichteheliche Lebensgemeinschaften sind rechtlich nicht gleichwertig (vgl. Art. 6 Abs. 1 GG). Mit dem Verfahren gem. § 5 HausrVO wird überdies gewichtig in die ebenfalls grundgesetzlich geschützten Rechte des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 GG) eingegriffen. Es bedürfte deshalb einer entsprechenden gesetzgeberischen Entscheidung, um die Vorschriften der Hausratsverordnung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anzuwenden.


OLG Hamm, 11.04.2005 - Az: 4 WF 86/05

ECLI:DE:OLGHAM:2005:0411.4WF86.05.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.083 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben. Vielen Dank
Verifizierter Mandant