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Scheidungskosten - Was kostet eine Scheidung?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kosten einer Scheidung setzen sich im wesentlichen aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen, wobei erstere den Hauptteil ausmachen. Sowohl Anwalts- als auch Gerichtsgebühren orientieren sich nach Gebührentabellen am Streitwert.

Dieser wiederum hängt unter anderem davon ab, wie viele Streitgegenstände in das gerichtliche Verfahren eingebracht werden oder Gegenstand einer anwaltlichen Beratung sind. Beim Bestreben, die Kosten einer Scheidung niedrig zu halten, ist es deshalb wichtig, dass über möglichst wenige Gegenstände vor Gericht und unter Beteiligung von Anwälten gestritten werden muss.

Selbstverständlich lässt sich nicht alles einvernehmlich regeln und bei rechtlich schwierigen Sachverhalten wäre es leichtsinnig, auf anwaltlichen Rat oder die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu verzichten - auch da, wo es an sich möglich wäre.

Dennoch ist oft zu beobachten, dass scheidungswillige Ehegatten sich von vorne herein gar nicht um eine kostengünstige einverständliche Lösung ihrer Probleme bemühen.

Wenn Forderungen aus dem Bereich des Unterhalts und des Güterrechts eingeklagt werden, sollten die geltend gemachten Ansprüche in jedem Fall realistisch beziffert werden, da bei einer teilweisen Klagabweisung der Kläger den entsprechenden Anteil der Kosten tragen muss!

Was eine Scheidung im konkreten Einzelfall in etwa kostet, kann über unseren Scheidungskostenrechner ermittelt werden.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
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