Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.445 Anfragen

Kostenbeteiligung eines Minderjährigen nach der Antragsrücknahme in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft durch eine minderjährige Person - vertreten durch einen Amtsvormund - nach Vorlage eines negativen Abstammungsgutachtens zurückgenommen, ist eine Auferlegung der Verfahrenskosten auf das Kind regelmäßig unbillig.

Nach § 81 FamFG ist bei der Kostenverteilung das besondere Interesse des Kindes an der Klärung seiner Abstammung zu berücksichtigen. Die allein aus dem Verhalten der potenziellen Elternteile resultierende Unklarheit über die Vaterschaft rechtfertigt es, das Kind nicht mit den Gerichtskosten zu belasten.

Eine Kostenbeteiligung der mutmaßlichen Väter kann auch dann in Betracht kommen, wenn diese zur außergerichtlichen Anerkennung bereit waren, jedoch keine außergerichtliche Klärung durch ein Gutachten möglich war.

Eine hälftige Kostenbeteiligung kann in solchen Fällen demjenigen auferlegt werden, der durch sein Verhalten Anlass für das gerichtliche Verfahren gegeben hat.


OLG Brandenburg, 24.04.2025 - Az: 13 WF 25/25

ECLI:DE:OLGBB:2025:0424.13WF25.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant