Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Lebensgemeinschaft und der Unterhalt

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Schaffen Sie Klarheit über den Unterhalt mit einer ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Beim Kindesunterhalt bestehen zwischen den Ansprüchen ehelicher und nichtehelicher Kinder keine Unterschiede, wenn die Eltern sich trennen.

Grundsätzlich genügt bei einem minderjährigen Kind der Ehegatte, in dessen Haushalt das Kind aufgenommen ist, seiner Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, während der andere Ehegatte den Barunterhalt zu leisten hat (§ 1606 III BGB). Die Höhe des Unterhalts hängt von den Einkommensund Vermögensverhältnissen des unterhaltspflichtigen Ehegatten ab und wird in der Praxis der Düsseldorfer Tabelle entnommen.

Die Mutter des Kindes hat gegen den nicht mit ihr verheirateten Vater auch nach der Trennung oder wenn sie mit ihm nie zusammengelebt hat, einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB. Dieser besteht mindestens für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach de Geburt des Kindes. Der Anspruch kann ausgedehnt werden auf die Dauer von 4 Monaten vor der Geburt bis zu drei Jahren nach der Geburt, wenn die Mutter infolge Schwangerschaft oder Entbindung, wegen einer damit zusammen hängenden Erkrankung oder wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes nicht erwerbstätig sein kann.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant