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Kann man ein Testament widerrufen?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Testament sowie jede einzelne hierin enthaltene Verfügung kann vom Erblasser jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann in unterschiedlicher Form erfolgen:
a) Der Widerruf kann zum einen durch ein reines Widerrufstestament, also ein Testament, das außer dem Widerruf keine weiteren Verfügungen enthält, erfolgen.
b) Weiterhin kann der Erblasser ein Testament dadurch widerrufen, dass er es vernichtet, oder Veränderungen in der Testamentsurkunde vornimmt.
c) Ein neues Testament hebt ein altes insoweit auf, als es mit ihm in Widerspruch steht.
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Ein Widerruf ist möglich durch ein reines Widerrufstestament, durch Vernichtung oder Änderung der Urkunde, durch Errichtung eines neuen, widersprüchlichen Testaments oder bei öffentlichen Testamenten durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung.
Wechselbezügliche Verfügungen können zu Lebzeiten beider Ehegatten notariell widerrufen werden. Nach dem Tod des anderen Ehegatten ist ein Widerruf der eigenen Verfügung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, das Zugewendete wird ausgeschlagen.