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Behindertentestament

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bei dem sogenannten Behindertentestament handelt es sich nicht um ein gesetzlich geregeltes Testament, sondern um ein spezielles Konstrukt.

Das Behindertentestament wurde entwickelt, um die Belange behinderter Kinder besonders zu berücksichtigen. Dieses Konstrukt ist aus dem Bedürfnis der Eltern heraus entstanden, dafür zu sorgen, daß ein behindertes Kind, welches staatliche Unterstützung erhält, trotzdem an einem Nachlass partizipieren kann ohne daß der Erbteil an den Staat fällt und das Kind weiterhin lediglich den Sozialhilfesatz bzw. die Grundversorgung erhält. Würde ein solches Kind ganz regulär erben, so könnte es zu einem Zugriff des Trägers der Sozialleistungen auf die Erbschaft kommen.

Dies kann durch das sogenannte Behindertentestament verhindert werden, sofern der Erbe die Erbschaft nicht zur freien Verfügung erhält. Rechtlich wird dies erreicht, indem das Kind als Vorerbe eingesetzt wird und alle weiteren in Frage kommenden Personen als Nacherben. Der nicht befreite Vorerbe ist nämlich in seinem Verfügungsrecht über Nachlaßgegenstände, insbesondere über Immobilien, beschränkt.

Gleichzeitig muß eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet werden. Hierdurch wird ein direkter pfändbarer Zugriff auf den Nachlaß verhindert und dennoch die Möglichkeit der Zuwendung eröffnet. Der Testamentsvollstrecker läßt nun dem behinderten Kind Zuwendungen aus der Erbschaft zu klar bestimmten Anlässen zukommen. Die Zuwendungen müssen in das Schonvermögen fallen, so daß der Sozialträger auf diese keinen Zugriff hat. Zur Kontrolle des Testamentsvollstreckers kann auch noch ein Betreuer bestellt werden.

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Stand: 31.08.2015
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