Wenn Sie sich scheiden lassen wollen und mit Ihrem Partner von vorneherein keine Differenzen über die Scheidungsfolgen bestehen oder Sie der Meinung sind, dass sich bestehende Unterschiede ohne kosten- und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten überwinden lassen, können unsere AnwaltOnline-Partneranwälte eine zeit- und kostengünstige einvernehmliche Scheidung für Sie herbeiführen.
Haben Sie dem AnwaltOnline-Partneranwalt ein Mandat erteilt, wird er alle relevanten Fragen eingehend mit Ihnen besprechen. In die Besprechung sollte wenn möglich auch der zukünftige Antragsgegner einbezogen werden. Zwar ist klar, dass Ihr Anwalt nur eine Seite, nämlich Sie, rechtlich vertreten kann und darf. Die Einbeziehung des Antragsgegners ist gleichwohl sinnvoll, um die anstehenden Probleme fair und damit zukunftsfest zu regeln.
Wir nutzen dafür die heute zur Verfügung stehenden medialen Möglichkeiten. Insbesondere wird der mandatierte Rechtsanwalt auf Ihren Wunsch die eventuell erforderlichen Besprechungen in Form von Videokonferenzen abhalten. Das erspart Ihnen, dem Ehepartner und dem Rechtsanwalt Zeitaufwand und Reisekosten.
Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, reicht der AnwaltOnline-Partneranwalt für Sie den Scheidungsantrag ein und nimmt mit Ihnen den Scheidungstermin wahr. Auch eine etwaige notarielle Vereinbarung bereitet er vor. Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist der einzige Schritt in der Online-Scheidung, der (noch) nicht digital durchgeführt werden kann: sowohl der Rechtsanwalt als auch die Parteien müssen persönlich erscheinen.
Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!
Nach der kostenlosen Kontaktaufnahme und nach eventuell erforderlichen Rückfragen machen wir Ihnen ein Angebot über die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens. Diese bestehen aus der Summe der gesetzlich vorgegebenen Gerichts- und Anwaltsgebühren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung der vorstehend besprochen Art benötigt der Antragsgegner keinen Rechtsanwalt, was die Gesamtkosten der Scheidung natürlich wesentlich verbilligt. Leben Sie in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen, kommt auch ein Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird durch uns geprüft. Ein entsprechender Antrag wird auf Wunsch von uns gestellt.Haben Sie dem AnwaltOnline-Partneranwalt ein Mandat erteilt, wird er alle relevanten Fragen eingehend mit Ihnen besprechen. In die Besprechung sollte wenn möglich auch der zukünftige Antragsgegner einbezogen werden. Zwar ist klar, dass Ihr Anwalt nur eine Seite, nämlich Sie, rechtlich vertreten kann und darf. Die Einbeziehung des Antragsgegners ist gleichwohl sinnvoll, um die anstehenden Probleme fair und damit zukunftsfest zu regeln.
Wir nutzen dafür die heute zur Verfügung stehenden medialen Möglichkeiten. Insbesondere wird der mandatierte Rechtsanwalt auf Ihren Wunsch die eventuell erforderlichen Besprechungen in Form von Videokonferenzen abhalten. Das erspart Ihnen, dem Ehepartner und dem Rechtsanwalt Zeitaufwand und Reisekosten.
Sind die Vorbereitungen abgeschlossen, reicht der AnwaltOnline-Partneranwalt für Sie den Scheidungsantrag ein und nimmt mit Ihnen den Scheidungstermin wahr. Auch eine etwaige notarielle Vereinbarung bereitet er vor. Der Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist der einzige Schritt in der Online-Scheidung, der (noch) nicht digital durchgeführt werden kann: sowohl der Rechtsanwalt als auch die Parteien müssen persönlich erscheinen.
Online-Scheidung über AnwaltOnline
Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos! Nach Angabe einiger Informationen erstellen wir für sie in maßgeschneidertes Angebot.Angebot anfordern - Scheidungskostenrechner
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Bei einer einvernehmlichen Scheidung bestehen zwischen den Partnern keine Differenzen über die Scheidungsfolgen, oder diese lassen sich ohne langwierige Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich lösen. Da der Antragsgegner keinen eigenen Rechtsanwalt benötigt, lassen sich die Gesamtkosten wesentlich reduzieren.
Nein, die Prüfung Ihres Falles durch unsere Partneranwälte sowie die Erstellung eines Angebots über die voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltsgebühren sind für Sie vollkommen kostenlos.
Ja, der Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist der einzige Schritt des Verfahrens, der nicht digital durchgeführt werden kann. Hier müssen sowohl der Rechtsanwalt als auch die Ehepartner persönlich erscheinen.
Wenn Sie in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, kommt ein Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Unsere Anwälte prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen auf Wunsch den entsprechenden Antrag.
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