Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.283 Anfragen

§ 1602 Bedürftigkeit

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.271 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz