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§ 1601 Unterhaltsverpflichtete

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
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